Kirchheim in Schwaben (amtlich: Kirchheim i.Schw.) ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim in Schwaben in Mittelschwaben. Der Ort wurde stark von den Fuggern geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87757
Vorwahl
08266
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim in Schwaben
Hauptstraße 1
87757 Kirchheim in Schwaben
2. Landratsamt Unterallgäu
Bgm.-Fischer-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Memmingen
Am Schießstand 2
87700 Memmingen
Gemeinde Kirchheim in Schwaben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ in Kirchheim ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 bestätigt wurde. Zudem wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich genehmigt und bekannt gemacht. Es gibt umfangreiche Dokumente, einschließlich Begründungen, Umweltberichten und Gutachten zur Geräuschbelastung durch Straßenverkehr, die zum Planungsprozess gehören.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.