Kirchheim in Schwaben (amtlich: Kirchheim i.Schw.) ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim in Schwaben in Mittelschwaben. Der Ort wurde stark von den Fuggern geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87757
Vorwahl
08266
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim in Schwaben
Hauptstraße 1
87757 Kirchheim in Schwaben
2. Landratsamt Unterallgäu
Bgm.-Fischer-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Memmingen
Am Schießstand 2
87700 Memmingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ in Kirchheim ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 bestätigt wurde. Zudem wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich genehmigt und bekannt gemacht. Es gibt umfangreiche Dokumente, einschließlich Begründungen, Umweltberichten und Gutachten zur Geräuschbelastung durch Straßenverkehr, die zum Planungsprozess gehören.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.